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 Beitragsordnung
  
   Beitragsordnung des Fördervereins der Jugendabteilung des
VfR Marienfeld 1946 e.V.
    
  § 1
Festlegung der Beitragshöhe
    
  Der Jahresbeitrag wird durch die ordentliche Mitgliederversammlung
festgelegt. Er beträgt für alle Mitglieder

€ 12,-- (entsprechend € 1,-- monatlich)
    
  § 2
Zahlung des Beitrages
    
  Der Jahresbeitrag ist im ersten Quartal des laufenden Geschäftsjahres
zu entrichten. Die Zahlung erfolgt in der Regel durch Bankeinzug - eine
Barzahlung ist in Ausnahmen möglich.
    
   § 3
Änderung der Beitragsordnung
    
  Eine Änderung der Beitragsordnung bedarf einer 2/3- Mehrheit der
erschienenen Mitglieder der ordentlichen Mitgliederversammlung.
    
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